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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Rootery FlexCo, im Folgenden kurz Rootery genannt.

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Geltung

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Vertragsgrundlagen.

 

Rootery schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Rootery erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Rootery und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Rootery und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

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Zusatzvereinbarungen.

 

Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

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Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers.

 

Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Rootery nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Rootery in das Angebot integriert oder von Rootery zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Rootery nur dann wirksam, wenn diese von Rootery mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Rootery der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.

Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Rootery bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

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Vorgehen bei Widersprüchen.

 

Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rootery gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.

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Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Rootery und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Rootery vor.

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Vorgehen bei Unwirksamkeit bei Unternehmern.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

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Vertragsabschluss

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Angebot durch Rootery.

 

Angebote von Rootery an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

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Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Rootery, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei Rootery gebunden.

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Annahme durch Rootery.

 

Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Rootery zustande.

Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Rootery z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden wie dem Versand von Ware aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Rootery den Auftrag annimmt.

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Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

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Zugang.

 

Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.

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Informationen für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von Rootery werden abbedungen.

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Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

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Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von Rootery.

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Leistungsumfang.

 

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Rootery.

Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

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Fremdleistungen

 

Rootery ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

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Teilbare Leistungen

 

Bei teilbaren Leistungen ist Rootery berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

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Termine und Fristen

 

Von Rootery angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hiervon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei Verträgen mit Konsumenten.

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Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse

 

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Rootery unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Rootery oder den Auftragnehmern von Rootery – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Rootery den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

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Referenz

 

Rootery ist berechtigt, bei Verträgen mit Unternehmern auf allen von Rootery für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Rootery und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Rootery Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

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Treuepflichten

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Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.

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Entgelt

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Preise.

 

Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Rootery bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

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Zusatzleistungen.

 

Alle Leistungen von Rootery, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt. 

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Teilleistungen. 

 

Rootery ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung sowie bei agilem Projektmanagement die im Rahmen der einzelnen Sprints erbrachten Leistungen.

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Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern.

 

Für den Fall, dass der Auftraggeber als Unternehmer von seinem Auftrag ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Rootery ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Rootery trotzdem das vereinbarte Honorar. Rootery muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Rootery aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

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Zahlung

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Fälligkeit

 

Die Rechnungen von Rootery sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

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Zahlbarkeit.

 

Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Rootery mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

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Sonstige Zahlungsarten.

 

Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Rootery angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

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Eigentumsvorbehalt.

 

Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Rootery an den von Rootery gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist Rootery berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Rootery zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Rootery bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Rootery erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

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Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Rootery ab. Rootery ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

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Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung.

 

Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Rootery aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Rootery schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

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Ratenzahlung.

 

Soweit Rootery und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminusverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

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Zahlungsverzug.

 

Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

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Fortgesetzter Zahlungsverzug.

 

Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Rootery berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.

Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Rootery berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Rootery auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Rootery selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

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Haftung

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Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Rootery die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Rootery mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

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Gewährleistung.

 

Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produkbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.

Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt.

Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Rootery zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

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Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Rootery beruhen.

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Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

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Schutzwirkung zugunsten Dritter.

 

Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Haftung bei kostenlosen Leistungen.

 

Soweit Rootery Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.

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Beweislast bei Unternehmern.

 

Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Rootery ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

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Nachfrist bei Unternehmern.

 

Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Rootery schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

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Vertragsrücktritt bei Unternehmern.

 

Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

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Schlussbestimmungen

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Anzuwendendes Recht.

 

Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen Rootery und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

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Zwingendes Verbraucherrecht.

 

Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Rootery auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

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UN-Kaufrecht.

 

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.

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Gerichtsstand bei Unternehmern.

 

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Rootery und dem Auftraggeber als Unternehmer wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Reitdorf vereinbart. Rootery ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Rootery und des Auftraggebers berechtigt.

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